Änderungen bei den Renten ab November 2025: Bald treten wichtige Änderungen bei den Renten in Kraft, die Millionen älterer Menschen betreffen werden. Die neuen Regeln betreffen sowohl die Art und Weise der Berechnung der Leistungen als auch zusätzliche Auszahlungsregeln.

Änderungen bei den Renten ab November 2025
Ab November 2025 treten in Deutschland wichtige Änderungen im Rentensystem in Kraft, die sowohl derzeitige Leistungsempfänger als auch Personen betreffen, die gerade erst das Rentenalter erreichen. Die neuen Regelungen sollen die Auszahlungen vereinfachen, die Zulagen vereinheitlichen und die Transparenz des Systems erhöhen. In einigen Fällen werden die Änderungen bereits Anfang November spürbar sein. Hier sind die 5 wichtigsten Änderungen, die Rentner und zukünftige Rentner in Deutschland betreffen werden:
1. Letzte separate Zahlung der Rentenzulage
Im November erhalten viele Rentner die letzte separate Zahlung der Rentenzulage. Ab dem 1. Dezember 2025 wird die Zulage automatisch in die reguläre monatliche Rente einbezogen.
Bislang wurde sie separat an Personen ausgezahlt, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen haben.
- Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen haben – 7,5 %
- Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bewilligt wurden – 4,5 %
- Die letzte separate Auszahlung des Zuschlags erfolgt Mitte November, und die von der Änderung betroffenen Personen erhalten eine zusätzliche Benachrichtigung.
2. Ende der zwei Positionen im Kontoauszug
Ab Dezember wird der Zuschlag nicht mehr separat auf dem Kontoauszug ausgewiesen. Im November wird er zum letzten Mal als „Rentenzuschlag” erscheinen. Durch die Zusammenlegung mit der Grundrente werden die monatlichen Überweisungen transparenter und verständlicher.
3. Frühere Auszahlung der Leistungen
Da der 30. November 2025 auf einen Sonntag fällt, werden die Rentenzahlungen bereits am Freitag, dem 28. November, auf die Konten überwiesen. Die Änderung betrifft Personen, die nach 2004 in Rente gegangen sind. Rentner mit einer längeren Betriebszugehörigkeit erhalten ihre Zahlung bereits am 30. Oktober.
4. Neue Rentner ab dem 1. November
Ab dem 1. November haben Personen, die im August 1959 geboren wurden, Anspruch auf Rente. Das zu diesem Zeitpunkt geltende Rentenalter beträgt 66 Jahre und 2 Monate. In den folgenden Jahren wird dieses Alter schrittweise angehoben, bis es 2031 67 Jahre erreicht.
5. Frist für Personen, die ihre Rente in bar erhalten
Personen, die ihre Rente bisher in bar erhalten haben, müssen bis zum 30. Oktober 2025 ihre Bankverbindung beim Renten-Service mitteilen. Wird die Erklärung nicht fristgerecht abgegeben, bedeutet dies eine Aussetzung der Zahlung und die Überweisung der Gelder auf ein Depot, bis die Umstände geklärt sind.





